Leistungen

HEILGYMNASTIK

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PHYSIOTHERAPIE

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MASSAGEN

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MANUELLE THERAPIE

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LYMPHDRAINAGE

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ELEKTROTHERAPIE

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TRAININGSTHERAPIE

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THERAPIE NACH SCHROTH

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Zuweisung zum Physiotherapeut

Um eine Physiotherapie zu beginnen benötigen Sie eine Zuweisung durch Ihren Hausarzt oder einem Facharzt.
In diesem Fall wird ein Teil der anfallenden Kosten durch die Gesundheitskasse abgedeckt. Die Zuweisung zur Physiotherapie muss von Ihrer Gesundheitskasse bewilligt werden. Die entstehenden Kosten richten sich maßgeblich nach der Behandlungsdauer, der Leistung und dem Tarif Ihrer Gesundheitskasse. Die beglichene Rechnung reichen Sie im Anschluss mit der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Gesundheitskasse ein. Der Kassentarif wird Ihnen rückerstattet.
Eventuell wird der verbleibende Selbstbehalt durch eine Versicherung (Zusatz- oder Unfallversicherungen) gedeckt – kontaktieren Sie Ihren Versicherungsvertreter.

Für eine Massage oder einen Gutschein kontaktieren Sie uns gerne direkt.