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Wie erfolgt die Abrechnung?

Das Rezept muss vom Chefarzt bewilligt werden. Ihre Krankenkasse übernimmt einen Teil der Therapiekosten. Die Höhe der Rückerstattung ist je nach Versicherung unterschiedlich und abhängig von der Therapiedauer, der Art und Anzahl der Behandlungen. Die verbleibenden Restkosten werden von entsprechenden Zusatz- oder Unfallversicherungen übernommen.

 
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